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Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Steuerrecht und Steuerstrafrecht – Kanzlei Kotz

Das deutsche Steuerecht ist so umfassend und komplex, dass nur Experten in der Lage sind den Überblick zu behalten. Eigentlich soll alles ganz einfach sein. Nach dem geltenden Leistungsfähigkeitsprinzip soll jeder Bürger nach seiner persönlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Der wirtschaftlich Starke hat mehr an die Staatskasse abzuführen, als der Schwache. Darüber hinaus gilt das Prinzip der Gesetzmäßigkeit, wonach Steuern nur aufgrund bestehender Gesetze und nicht rückwirkend erhoben werden dürfen. Außerdem ist bei der Besteuerung das Prinzip der Gleichmäßigkeit zu beachten. Demnach sind alle steuerpflichtigen Bürger unter gleichen Sachverhalten auch gleich zu besteuern.

Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Trotz der einfachen Grundsätze, gleicht das Steuerrecht in Deutschland in der Praxis einem undurchschaubaren Dickicht, in dem sich Laien regelmäßig verlaufen. Die Informationen sind einfach zu Vielfältig um den Überblick zu behalten, insbesondere wenn es um Ihr gutes Recht geht.

In der Vergangenheit wurde das Steuerrecht auch noch Jahr für Jahr um etlichen Ausnahmen und Vorschriften ergänzt. Deutlich erkennbar ist das Bemühen des Staates allen Lobby- und Interessengruppen gerecht zu werden. Wer sich mit den Details auskennt und die berühmten „Steuerschlupflöcher“ geschickt ausnutzt, kann viel Geld einsparen. Vor allem Gutverdiener suchen nach Möglichkeiten ihre vergleichsweise hohe Steuerlast zu drücken. Manche schießen dabei über das Ziel hinaus, die Grenzen zwischen legalen und illegalen „Steuertricks“ sind oft fließend. Die Betroffene verlassen sich häufig auf die Empfehlungen ihres Steuerberaters und fallen aus allen Wolken, wenn plötzlich das Finanzamt vor der Türe steht. Egal ob bewusster oder unbewusster Betrug, im Steuerstrafrecht drohen empfindliche Strafen.

Das Steuerstrafrecht


Das Steuerstrafrecht beinhaltet alle Vorschriften und Gesetze, die Verstöße gegen das Steuerrecht sanktionieren.

rechtsanwalt steuerrecht siegenZu den typischen Tatbeständen des Steuerstrafrechts zählt die Steuerhinterziehung. Gemäß § 370 AO macht sich der Steuerhinterziehung strafbar, wer im Zusammenhang mit steuerlich erheblichen Tatsachen, unvollständige oder unrichtige Angaben macht oder das Finanzamt über wichtige Fakten in Unkenntnis belässt – mit dem Ziel die persönlichen Steuerzahlungen zu vermindern. Als Nachweis der Steuerhinterziehung dient die unvollständige oder falsche Steuererklärung. Steuerstraftaten werden im Normalfall mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet.

Die Steuerbehörden genießen bei der Strafverfolgung umfangreiche Kompetenzen und dürfen bspw. Wohn- und Geschäftsräume durchsuchen und Daten beschlagnahmen.

Das Steuerordnungswidrigkeitenrecht

Neben strafrechtlichen Tatbeständen kennt das Steuerrecht auch Verstöße die als Steuerordnungswidrigkeit eingestuft und mit Geldbußen geahndet werden. Hierzu zählen beispielsweise die leichtfertige Steuergefährdung, die Steuerverkürzung oder das rechtswidrige Erlangen von Steuerstattungs- und Vergütungsansprüchen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz ist Ihr Partner in allen Steuerrechtsangelegenheiten

Bessere Kontrollmöglichkeiten und Strafverschärfungen haben den Druck auf potentielle Steuersünder deutlich erhöht. Die Behörden greifen zunehmend härter durch, wer in ihr Visier gerät ist gut beraten sich professionelle Unterstützung zu holen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz berät und vertritt Sie in allen Fragen des Steuerrechts. Sprechen Sie uns einfach an, wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich garantieren wir für eine absolut vertrauliche Behandlung sensibler Steuerangelegenheiten. Gerade in Fällen von Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung ist Vertraulichkeit unser oberstes Gebot. Wir können Sie beispielsweise bei der Anfertigung einer strafbefreienden Selbstanzeige unterstützen oder Ihnen praktische Tipps zum Umgang mit Steuerfahndern geben. Unserer Leistung umfasst sowohl die Beratung als auch die anwaltliche Vertretung vor Gericht. In vielen Fällen ist es zumindest möglich den Schaden zu begrenzen, es lohnt sich dafür zu kämpfen.

Unsere Hilfe im Steuerrecht

Gerne sind wir Ihnen bei steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Fragen behilflich. Kontaktieren Sie uns!

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

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